Konzept Kindergarten

Konzeption der Kindertagesstätte der Evangelischen Melanchthonkirchengemeinde in Berlin Spandau

Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will sondern, dass er nicht tun muss, was er nicht will. ( Jean-Jacque Rousseau)

Inhaltsverzeichnis:
– Vorwort
– Lebenssituation der Familien im Stadtteil
– Öffnungszeiten der KiTa
– Grundsätze und Schwerpunkte der pädagogischen Arbeit
– Das Kneipp-Gesundheitskonzept
– Eingewöhnung
– Pädagogische Arbeit mit den Kindern/offenes Konzept
– Religionspädagogik
– Bewegungserziehung und Körpererfahrung
– Mathematische Grunderfahrung
– Sprachförderung, Schriftkultur und Medien
– Beobachtung und Dokumentation
– Natur/Umwelterfahrung technische Grunderfahrung
– Verkehrserziehung
– Gesellschaftliche Werteerziehung
– Emotionale und soziale Kompetenz
– Feinmotorik
– Gestalterisch-Kreativer Bereich
– Tagesablauf
– Integration
– Kinderschutz &Sexualpädagogisches Schutzkonzept                                                                                                                                                      -Eltern
– Aufgaben der KiTa-Mitarbeiter/Innen
– Kontakte und Kooperationen
– Beziehungen zwischen Gemeinde und KiTa-Mitarbeiter/Innen
– Rechtliche Grundlagen
– Schluss

Die Konzeption der Kindertagesstätte der Evangelischen Melanchthonkirchengemeinde legt fest, welche Ziele die Melanchthonkirchengemeinde mit ihrer Kindertagesstätte erreichen will, welche Wege sie dafür geht, und wie sich die Arbeit in der Einrichtung gestaltet. Die Konzeption richtet sich an Eltern, Mitarbeiter/Innen und alle, die in irgendeiner Weise Interesse oder Verantwortung für die KiTa haben. Die KiTa ist eine evangelische Einrichtung innerhalb des Kirchenkreises Spandau und erhält von daher ihr besonderes Profil. Seit September 2017 sind wir als zertifizierte Kneipp Kita gelistet.
Sie ist ein Teil der Gemeindearbeit, die sich auf Kinder, Familien und die Gesellschaft bezieht. Sie geschieht deshalb in Zusammenarbeit mit den übrigen Angeboten der Gemeinde für Kinder. Sie richtet sich vorrangig an Kinder aus dem Stadtbezirk Spandau Wilhelmstadt. Sie pflegt Kontakt zu Grundschulen, Kindergärten und anderen Einrichtungen des Stadtteils.

Lebenssituation der Familien im Stadtteil
Die Kinder, die die KiTa besuchen, leben größtenteils im Stadtbezirk Wilhelmstadt.

Die Familien leben sowohl in Mehrfamilien- und Hochhäusern, als auch in Einfamilienhäusern. Der Stadtteil hat eine große eigene Grünanlage mit Spielplätzen und Freizeitangeboten. Bei dem größten Teil der Familien handelt es sich um Kleinfamilien mit ein bis zwei Kindern. Ihre Lebenssituation ist in hohem Maße durch Berufstätigkeit der Eltern gekennzeichnet. Der Stadtteil hat sich in den letzten Jahren zu einem sozialen Brennpunkt entwickelt, so kommen Kinder mit einem Migrationshintergrund, sowie Kinder aus sozialschwachen Familien zu uns. Um diese Familien in dem oben beschriebenen Umfeld zu unterstützen, unterhält die Melanchthonkirchengemeinde eine Tagesstätte. Sie will auf die Bedürfnisse der einzelnen Familien eingehen, z.B. Kindern, auch aus Kleinfamilien, Gemeinschaft unter Gleichaltrigen bieten und Eltern Berufstätigkeit ermöglichen. Die gesellschaftliche Ausgangssituation und die sozialen Rahmenbedingungen im Stadtteil finden in der Ausrichtung des Angebotes und in der täglichen pädagogischen Arbeit Berücksichtigung.


Öffnungszeiten
Montag – Freitag von 7.00-15.30 Uhr ( derzeit pandemiebedingt)

Grundsätze und Schwerpunkte der pädagogischen Arbeit
Die Gemeinde und die Mitarbeiter/Innen in der KiTa wünschen eine offene, vertrauensvolle und konstruktive Zusammenarbeit aller. Der Umgang miteinander soll von gegenseitigem Interesse und Fairness geprägt sein.
Die pädagogische Arbeit orientiert sich an einem christlichen Menschenbild sowie an dem Berliner Bildungsprogramm. Aus ihm ergeben sich auch die Ziele und Schwerpunkte der Arbeit und deren Umsetzung:
-Religionspädagogische Arbeit
-Körper, Bewegung und Gesundheit
-Soziale und kulturelle Umwelt
-Kommunikation, Sprachen, Schriftkultur und Medien
-Bildnerisches Gestalten, Förderung der Feinmotorik
-Musik
-Mathematische Grunderfahrung
-Naturwissenschaftliche und technische Grunderfahrung
-Förderung emotionaler und sozialer Kompetenzen


Das Kneipp-Gesundheitskonzept

Die pädagogische Arbeit in unserer Kindertagesstätte richtet sich nach dem Gesundheitskonzept des Pfarrers und Naturheilers Sebastian Kneipp.
Ein Großteil des Personals unserer Tagesstätte hat die Ausbildung zur/m Kneipp-Gesundheitserzieher/in absolviert.

Warum Kneipp in der Kindertagesstätte?

Der erste Gedanke gilt natürlich der Gesundheit Ihrer Kinder. Die Stärkung der Abwehrkräfte ist für alle Kinder besonders notwendig. Und mit der Durchführung des kneippschen Konzepts soll dies geschehen. Das Besondere am kneippschen Gesundheitskonzepts ist das harmonische Zusammenspiel der 5 Elemente Wasser – Bewegung – Ernährung – Heilpflanzen und Lebensordnung. Gemeinsam bilden sie die Grundlage für einen gesundheitsbewussten Lebensstil und für ein ganzheitliches Naturheilverfahren.

Die Umsetzung der 5 Elemente

Wasser

Wasser als Träger von Wärme und Kälte stärkt die Leistungsfähigkeit, aktiviert die Abwehrkräfte und verfeinert die Selbstwahrnehmung und das Körperbewusstsein. Im Kindergarten bieten wir jede Woche eine andere Kneipp- Anwendung an, wie z.B. das  Fußbad oder das warm – kalte Wechselfußbad, das Armbad, das Zitronenhandbad oder verschiedene Güsse. In der warmen Jahreszeit, wenn die Wannen im Garten aufgestellt werden können, haben die Kinder fast täglich die Möglichkeit zu kneippen.

Bewegung

Wird die Bewegung sinnvoll dosiert angewandt, verbessert dies die Kraft, Ausdauer, Koordination und stärkt das Herz – Kreislauf – System. Sie weckt Freude, stärkt das Selbstwertgefühl und verringert die Stressbelastung. Bei Bewegungseinheiten im Freien streicheln zusätzlich Licht und Luft unsere Seele. Im Kindergarten gehören hierzu der feste Yogatag, die Bewegung  im Turnraum, die Bewegungsmöglichkeiten im Garten und unsere Waldwoche.

Ernährung

Essen nach den Empfehlungen von Sebastian Kneipp ist einfach gut – schmackhaft, vielseitig und vollwertig frisch. Ballaststoffreiche Kost fördert das Wohlbefinden und die Vitalität. Gesunde Ernährung macht fit für die Anforderungen des Alltags und versorgt uns mit allem, was Körper und Sinne brauchen. Bei uns in der Kindertagesstätte gehört zur gesunden Ernährung neben dem theoretischen Wissen, das die Kinder in der Einrichtung erfahren, z. B. unser Obst- und Gemüseteller, der täglich am Morgen zubereitet wird. Wir backen mit den Kindern das Kneipp – Brot im Holzbackofen und bestreichen es mit selbst hergestellter Marmelade oder einem Kräuterquark. Wir legen mit den Kindern Kräuterbeete an, ernten die Kräuter  und lassen es uns schmecken. Für fleißige Gärtner bieten wir eine Gärtner Ag an, in dieser können die Kinder, ihre selbstangelegten Beete pflegen und ernten ihre Werke.

Heilpflanzen

Heilpflanzen mit ihren natürlichen Wirkstoffen schützen uns vor Krankheiten und lindern viele Beschwerden, ob als Tee, Gewürz, Wickel, Badezusatz oder Salbe. Es ist uns wichtig, den Kindern weiterzugeben, dass die alten Hausmittel, wie z.B. Pflanzen und Kräuter vielseitige Helfer für die Gesundheit und fürs Wohlbefinden gut sein können. So bieten wir den Kindern zuckerfreie, offene Früchte – und Kräutertees sowie selbst hergestellte Bionade an, die z.B. in kalten Monaten die Abwehrkräfte stärken. Wir lernen verschiedene Kräuter kennen, pflanzen und verwenden diese. Wir arbeiten mit verschiedenen Kräutern (Duftsäckchen, Duftdöschen und Badezusatz mit Lavendel) und stellen z.B. Löwenzahnmarmelade oder einen Quarkaufstrich mit verschiedenen Kräutern her. Einmal im Monat stellen wir ein Heilkraut des Monats vor und lernen die jeweiligen Besonderheiten kennen.

Lebensordnung

Dieses Element verbindet die übrigen vier miteinander und liefert die Grundlage für ein Leben in größtmöglicher Ausgeglichenheit und Harmonie mit der Gesellschaft und der Umwelt. Durch eine gesunde Lebensweise können wir mit den Belastungen des Alltags besser umgehen  und diese besser bewältigen. In der Kindertagesstätte gehören zur Lebensordnung ein fester Tagesablauf und feste Regeln, eine feste Struktur. Dieses ist auch in unserer KITAVERFASSUNG  fest verankert.  Es gibt den Kindern Sicherheit zu wissen, was im Tagesablauf als nächstes passiert.

Eingewöhnung
Die Umstellung vom geschützten häuslichen Umfeld auf den täglichen Besuch der Kita fordert den Kindern ein Höchstmaß an Konzentration und körperlicher Anstrengung ab. Wir möchten diesen Prozess behutsam angehen.
Wir erwarten, dass die Eltern sich einen Freiraum für die Eingewöhnungszeit von 2-4 Wochen schaffen.
Wir halten es für sinnvoll, wenn das Kind während dieser Zeit von einer vertrauten Person begleitet wird. Für die Dauer der Eingewöhnung wird sich eine Erzieherin zur Verfügung stellen und begleitet anfänglich das Kind intensiv im Geschehen.

Ablauf der Eingewöhnung:

1. und 2. Tag
In der ersten 1-2 Tagen bleibt das Kind mit einer vertrauten Person für ca. 1,5 Stunden bei uns in der Kita. In dieser Zeit hat das Kind die Möglichkeit, sich einen Überblick über die Räumlichkeiten, die Spielmaterialien und die anderen Kinder sowie Erzieherinnen zu machen. Die Erzieherin gibt den Eltern Hilfestellungen, beim Windelwechsel, sowie beim Füttern (sofern es sich um ein Krippenkind handelt).
3. und 4. Tag
Macht das Kind einen relativ sicheren Eindruck, versuchen wir, die Eltern für einen kurzen Augenblick aus dem Raum zu schicken. Die Eltern bleiben in Reichweite für das Kind. Die Erzieherin gibt den Eltern Hilfestellungen, beim Windelwechsel, sowie beim Füttern.
5.Tag
An diesem Tag kann die Betreuungszeit des Kindes gesteigert werden, d.h. das Kind nimmt am gemeinsamen Mittagessen oder Frühstück teil. Die Erzieherin versucht das Kind eigenständig zu wickeln bzw. zu füttern.
2. Woche
In der zweiten Woche bleibt das Kind zum Frühstück oder zum Mittagessen in der Kita. (Entweder mit oder ohne Begleitung der Eltern.) Zum Ende der zweiten Woche kann das Kind bei Bedarf auch in der Kita schlafen bzw. bis zum Nachmittag betreut werden.
3. Woche
Das Tempo der Eingwöhnung wird individuell bestimmt. In der Regel ist am Ende der dritten Woche die Eingewöhnung abgeschlossen.

Pädagogische Arbeit mit den Kindern

Wir betreuen 55 Kinder im Alter von 1-6 Jahren. Wir haben seit dem Sommer 2009 eine Krippengruppe, sowie eine altersgemischte Elementargruppe.

Wir arbeiten nach dem Konzept der offenen Arbeit.

Ziel der offenen Arbeit ist eine kindzentrierte Pädagogik, die Orientierung an den entwicklungs- und altersspezifischen Bedürfnissen der Kinder und ihren individuellen Fähigkeiten.
Durch die heutigen Lebensverhältnisse verschwinden mehr und mehr Freiräume, in denen die Kinder unabhängig von Erwachsenen mit anderen Kindern spielen können.
Für Kinder mit ihren Spiel- und Bewegungsbedürfnissen, mit ihrem Drang die Welt neugierig zu erobern, ist immer weniger Platz.
Durch die offene Arbeit haben die Kinder mehr Wahlmöglichkeiten, wie z.B. Freunde zu finden für die eigenen Bedürfnisse, für eigene Interessen und Wünsche; sie können mehr Eigenverantwortung und Selbstbestimmung übernehmen.
Unser Konzept der offenen Arbeit nimmt dies zum Anlass, umfangreiche Möglichkeiten zur Befriedigung der Spiel- und Bewegungsbedürfnisse unserer Kinder zu schaffen.

Grundlage für unsere pädagogische Arbeit ist die beobachtende Wahrnehmung des Kindes um Lernprozesse zu unterstützen und sie zu befähigen, sich mit ihrer Lebenssituation auseinanderzusetzen. Die jeweiligen Erzieherinnen beobachten die Kinder. Die Reflexion der Beobachtung findet in Kooperation mit anderen Kolleginnen statt.

Wir ermöglichen den Kindern in einem großen Freiraum (individuelle Möglichkeiten) zu handeln und zu spielen. Unsere Kinder können zu jeder Zeit in der gesamten Einrichtung Spielorte für unterschiedliche Erfahrungen aufsuchen. Sie können dort mit anderen Kindern zusammen sein, sich zurückziehen, wenn es ihrem Bedürfnis entspricht.
Wir unterstützen die Kinder in ihren Ideen und Interessen. Gemeinsame Projekte entstehen und somit werden Themen lebensnah aufgearbeitet.
Wir befähigen die Kinder durch lebensnahe Projekte und Angebote sich mit ihrer Lebenssituation auseinanderzusetzen. Dabei soll das Kind nicht nur an seinen eigenen Vorteil denken, sondern auch die Bedürfnisse anderer Mitmenschen wahrnehmen und respektieren können. Dabei steht das Kind mit seinen Interessen und Bedürfnissen im Mittelpunkt und gibt die Richtung an.
Dies bedeutet, dass nicht wir Erwachsenen das Kind formen, sondern es die gewaltige Entwicklungsarbeit von Anfang an selbst leistet. Die Kinder haben den Willen und die Kraft ihre Entwicklung durch eigene Aktivität zu vollziehen. Wenn Kinder Akteure der eigenen Entwicklung sind, bedeutet das für uns, die Kinder loszulassen, damit sie sich eigenständig entwickeln können. Wichtig für uns ist, dass wir das Kind in seiner Entwicklung unterstützen und begleiten, ihm Sicherheit geben.
Eine vertrauensvolle Beziehung zwischen den Erziehern und dem Kind ist von besonderer Bedeutung.
Das heißt für uns:
• Wir würdigen das Kind mit seinen Lernfähigkeiten, seiner Kreativität, seiner Neugierde auf die Welt, seinen hundert Sprachen, seinen Besonderheiten, seiner Ausdauer, seiner Begeisterung.
• Wir sehen das Kind mit allem, was es schon kann, was es schon weiß, was es schon gelernt hat und was es kennenlernen will.
• Wir begleiten das Kind und ermöglichen ihm sein interessantes Tätigsein, stellen und beantworten Fragen, verfolgen seine Interessen und greifen sie auf, lassen dem Kind Zeit und Raum für Erkundungen und Erfahrungen, geben dem Kind Anerkennung und widmen ihm Aufmerksamkeit. Wir sind dem Kind eine sichere Basis, durch Aufzeigen von Grenzen und Richtungen sind ihm Vorbild in Haltung und Handlung.
Wir geben den Kindern die Möglichkeit, sich partizipativ  im Alltag zu beteiligen. Die Beteiligung der Kinder an allen sie betreffenden Entscheidungen wird damit als Grundrecht anerkannt.

Kinderverfassung

Im September 2011 trat in der Kita Melanchthon das pädagogische Team als verfassungsgebende Versammlung zusammen. Die Pädagoginnen verständigten sich auf die künftig in der Einrichtung geltenden Partizipationsrechte der Kinder. Die Beteiligung der Kinder an allen sie betreffenden Entscheidungen wird damit als Grundrecht anerkannt. Die pädagogische Arbeit soll nach diesem Grundrecht ausgerichtet werden. Gleichzeitig ist die Beteiligung der Kinder eine notwendige Voraussetzung für gelingende (Selbst-) Bildungsprozesse und die Entwicklung des demokratischen Denkens und Handelns.

  Das Kinderparlament

Das Kinderparlament tagt bei Bedarf. Die Termine werden den Eltern rechtzeitig bekannt gegeben. Die Teilnahme am Kinderparlament wird vertraglich mit allen Kindern und Eltern festgehalten. Die Anwesenheit ist für alle Kinder verpflichtend. Das Kinderparlament entscheidet über alle Angelegenheiten, die die Kita betreffen. Bei der Entscheidungsfindung entscheidet die einfache Mehrheit aller Anwesenden, eine Entscheidung kann nie gegen die Stimmen aller Erwachsenen oder gegen die Stimmen aller Kinder getroffen werden.

Abschnitt 1: Sicherheitsstandards

Die Pädagoginnen befolgen die allgemeine Aufsichtspflicht und Gesetzgebung. Die Kinder haben hierbei kein Mitspracherecht. Die Pädagoginnen bemühen sich, die Sicherheit von Leib und Seele sicherzustellen.

Wichtige Regeln:

Die rote Hand bedeutet:

    • Raum ist geschlossen oder Zutritt verboten
    • Angebot bitte nicht stören
    • Bauwerke stehen lassen
    • Ich muss erst um Erlaubnis fragen

Unsere Kinderrechte sind:

         1 Ich habe ein Recht auf eine motivierende Erzieherinnen

Ich habe das Recht, dass sich meine Erzieherinnen regelmäßig fortbilden, Interessen für meine Sichtweisen haben, mich liebevoll umsorgen und mich im Alltag fördern, unterstützen und begleiten (Zeit fürs Kind). Sie sorgen für ansprechende Räume und eine lernfördernde Atmosphäre und sind sich dabei auch ihrer Vorbildfunktion gegenüber den Kindern bewusst.

    • 2 Ich entscheide an welchen Angeboten ich teilnehmen möchte

Ich habe ein Recht auf eine vielseitige Angebotsauswahl. Es ist mir frei gestellt, ob ich das Angebot in dem jeweiligen Zimmer machen möchte oder die Angebote in den anderen Räumlichkeiten aufsuchen möchte.

Täglich findet um 9.00 Uhr ein freiwilliger, ansprechender Morgenkreis für alle Kinder statt. Die Anwesenheit an den Kneipp Anwendungen ist für mich verpflichtend, damit ich die Vielseitigkeit dieser kennenlernen kann. Für den Saunabesuch benötige ich eine ärztliche Einverständniserklärung.

Angebote im Elementarbereich stehen den Krippenkindern nur bedingt zur Verfügung. Dieses ist abhängig vom Angebot und Personal. Bei besonderen Angeboten, wie z.B. Schwimmen, benötigen die Krippenkinder eine besondere Vorbereitung und Planung.

    • 3 Ich habe ein Recht, auf ein ungestörtes Spiel

Meine Erzieherin lässt mich in Ruhe spielen und steht mir unterstützend und/ oder ideengebend zur Seite.

Sie sorgt dafür, dass ich die Funktionsräume jederzeit ansprechend und ideenreich vorfinde, um meinen Spiel die bestemöglichen Impulse geben zu können. Dafür beobachtet sie das Freispiel und dekoriert dem Anlass entsprechend auch den Funktionraum neu, um im Zimmer eine andere Atmosphäre zu schaffen. Sie arbeitet unter dem Motto: „Was beschäftigt die Kinder? Anstatt unter dem Ansatz, wie beschäftige ich die Kinder.“

Nur nach Aufforderung dürfen meine Eltern in die Funktionsräume.

    • 4 Ich darf mich sportlich b etätigen

Ich kann mich sportlich in der Kita betätigen. Meine Eltern verpflichten sich, für sportliche Aktivitäten eine bequeme Hose, sowie Schwimmkleidung vorrätig zu haben, damit ich jederzeit an allen Sportangeboten teilnehmen kann.

    • 5 Ich gestalte die Woche gemeinsam mit meinen Erzieherinnen

Ich habe das Recht am Stammtisch (montags) teilzunehmen. Dort werden meine Wünsche, Interessen, und Ausflügswünsche angehört und versucht, diese in die Planung umzusetzen. Die Ideenprotokollle werden von den Kindern verfasst und dienen auch der gruppenübergreifenden Planung für die laufende und kommende Woche.

Passive Teilnahme der Krippenkinder. Die Wünsche der Krippenkinder, werden durch die Erzieherinnen vertreten.

    • 6 Ich kann bei Wind und Wetter draußen spielen

Meine Eltern verpflichten sich, dass ich witterungsentsprechende Kleidung, sowie jahreszeitliche Wechselwäsche immer vorrätig habe. Es liegt in der Verantwortung meiner Eltern für Ersatz zu sorgen. Meine Eltern tragen die Verantwortung, wenn sie der Aufforderung nicht nachkommen.

    • 7 Ich kann selbst entscheiden, was ich drinnen und draußen  tragen möchte

Die Kinder werden in ihrer Kompetenz Entwicklung begleitet und unterstützt, um später selbst entscheiden zu können, was sie drinnen oder draußen tragen möchten. Im Ermessen der Erzieher/innen entscheiden diese, was ein Kind aus Gesundheitsgründen mindestens tragen sollte.

Krippenkinder werden von den Erzieher/innen in ihrer Kompetenzentwicklung begleitet und unterstützt, um später selbst entscheiden zu können, was sie Drinnen und Draußen tragen möchten.

    • 8 Ich darf unbeobachtet spielen

Nach Ermessen der Erzieher/innen („man kann sich auf mich verlassen“) darf ich in Ausnahmefälle in einer Kleingruppe auch in nicht freigegebene Funktionsräume, sowie dem Garten spielen. Ich muss im Anschluss aber das Zimmer wieder aufräumen.

Um die  Aufsichtspflicht gewährleisten zu können, habe ich zeitweise nicht das Recht auf freie Ortswahl.

    • 9 Ich darf alleine entscheiden wo ich spielen möchte

Nach Absprache kann ich in der Krippe spielen.

Nach Absprache darf ich im Elementarbereich spielen.

Spielen im Garten

Ab 9.30 nachdem Morgenkreis, habe ich das Recht im Garten zu spielen. Jüngere Kinder können nach einer Ankommenszeit von ca. 12 Wochen eigenständig im Garten spielen. Ich muss mich dafür bei einer/m Erzieher/in An- bzw. Abmelden. Während der Mittagsruhe trage ich dafür Sorge, dass schlafende Kinder nicht von mir gestört werden. Wenn ich mit dem Fahrzeug fahre, achte ich darauf, niemanden zu verletzten. 

    • 10 Freunde zu haben

Ich selbst entscheide mit wem ich befreundet sein möchte. Ich respektiere die Würde jedes Einzelnen und achte darauf diese nicht zu verletzten.

    • 11 Ich habe ein Recht auf Hilfe

Wenn ich Hilfe benötige, dann kann ich mich an andere Kinder wenden oder an die Mitarbeiter der Kita. Sie werden mir unterstützend zur Seite stehen.

    • 12 Ich kann meine Ängste überwinden

Ich kann entscheiden, ob ich mich meinen Ängsten stellen möchte. Wenn ich Hilfe dabei benötige, kann ich von §11 Gebrauch machen.

    • 13 Ich darf alleine etwas ausprobieren

Mir wird die Zeit eingeräumt alleine Dinge auszuprobieren.

    • 14 Ich darf selbst entscheiden, ob ich mich verkleiden oder geschminkt werden möchte  (z.B. Fasching)
    • 15 Ich habe ein Recht, Abgeordnete zu wählen, welche sich für meine Interessen und die der Gruppe einsetzen
      Im Monat Oktober findet die  große Abgeordentenwahl statt.  In jeder Kernfamilie werden per Wahlverfahren zwei Abgeordnete gewählt, welche sich für die Belange der Kinder einsetzen. Als Abgeordneter kann sich jeder aufstellen lassen, welcher mindestens 5 Jahre alt ist, sich für die Interesse seiner Mitmenschen interessiert, Protokolle anfertigt, Konflikte begleitet und seine Meinung offen vertreten kann.
    • Die Abgeordneten werden anonym im Wahllokal gewählt und erhalten ihre neue Aufgabe nach Mehrheitsbeschluss. Im Anschluss findet eine Wahlparty statt, um die neuen Abgeordneten gebührend zu feiern.
    • Einmal wöchentlich tagen sie mit der Kitaleitung, nehmen am Auswahlverfahren von Mitarbeitern und Praktikanten teil, und begleiten die Kitaführungen.
    • Zusätzlich überbringen sie die Essenswünsche der Kinder in einem Meeting mit dem Küchenpersonal (Kinderwunschwoche).
    • 16 Ich darf meine Meinung offen sagen

Im Alltag habe ich jederzeit die Möglichkeit meine Meinung zu äußern.

    • 17 Ich habe die Wahl was ich essen möchte

Da unsere Hauptspeisen vornehmlich aus Einzelkomponenten zubereitet werden, habe ich die Möglichkeit zu entscheiden, welche davon ich essen möchte.

Ich kann den Nachtisch auch ohne Hauptgericht essen. Ich esse in einer festen Essensgruppe, habe aber die Möglichkeit nach meinen körperlichen Bedürfnissen (Hunger oder Müdigkeit) diese auch zu tauschen.

    • 18 Ich bestimme was gekocht werden soll

Einmal im Monat (montags) darf eine Kindergruppe den Speiseplan für die kommende Woche gestalten. Unsere Planung teilen die Abgeordneten der Küchenchrew mit und diese verpflichtet sich, unsere Planung für die kommende Woche umzusetzen. Wünsche und Vorlieben der Krippenkinder werden durch die Erzieherinnen vertreten.

    • 19 Ich muss nicht probieren

Es gibt zu keiner Zeit einen PROBIERHAPPEN. Dieses macht der Hauptspeise keine Konkurenz. Ich darf mir meine Speisen selbst auftun und entscheiden, welche Komponenten ich mir auftun möchte. Ich darf auch ohne die Hauptspeise gegessen zu haben einen Nachtisch essen.

    • 20 Ich kann entscheiden, ob ich nach dem Mittagessen an einer  Ruhephase (Traumreise) teilnehmen möchte

Ich schlafe draußen im Garten (Freiluftschlafen). Je nach Jahreszeit in einem wetterfesten Schlafsack (vorzugsweise von Dalten Track Junior) oder ohne (bis -5°C). Krippenkinder bekommen ihren Schlafbedürfnissen entsprechend eine Ruhepause, z.B. in Kinderwagen, Manduca usw., im Tagesablauf eingeräumt. Während der Übergangszeit in den Elementarbereich können sie anfänglich noch nicht selbst entscheiden, ob sie schlafen möchten oder nicht. Übergangskinder bekommen eine „Entenmama“/ Bezugserzieherin zur Verfügung gestellt, diese kümmert sich darum, dass es ihren „Küken“ im Elementarbereich gut geht und zeigt ihnen das Regelwerk und die Strukturen auf. Wenn die „Entenmama“ der Meinung ist, dass das „Küken“ dem Nest entfliegen kann, dann spricht sie mit den jeweiligen Eltern und erklärt Ihnen, dass nun alle geltenden Paragraphen von ihrem Kind in Anspruch genommen werden können.

    • 21 Ich darf mich kreativ ausleben

Ich habe freien Zugang zu den Materialien. Meine Erzieherinnen sind verantwortlich, mir altersentsprechende Materialien zur Verfügung zu stellen und bei Verbrauch diese kontnuierlich neu aufzufüllen. Sie halten mich an, die Dinge pfleglich zu behandeln und helfen mir dabei, die Ordnung und Strukturen beizubehalten.

    • 22 Es gibt keine feste Bringezeiten

Die Kneipp-Anwendungszeit beginnt jedoch um 8.45h, die pädagogische Kernzeit ab 9.00h. Meine Eltern beachten bitte die Aushänge, damit ich pünktlich zu Ausflügen erscheine. Jeden Montag wird unsere Website neu gestaltet, auf der wichtige Infos bezüglich der Kita zu finden sind.
Wir bitten jedoch darum, in der Zeit von 8.00h-8.30h (Frühstück) und 9.00h-9.30h (Morgenkreis) keine Kinder zu bringen, um in  einer ungestörten Atmosphäre diese Angebote wahrnehmen zu können.

Bei Nichterscheinen müssen mich meine Eltern bis 9.00 Uhr in der Kita telefonisch entschuldigt haben. Wenn ich abgeholt werde, obliegt die Aufsichtspflicht bei meinen Eltern. Wenn ein Kind abgeholt wurde, ist die Kita nach spätestens zehn Minuten zu verlassen.

    • 23 Ich habe das Recht behutsam eingewöhnt zu werden

Ich erwarte, dass sich meine Eltern Zeit nehmen, um mich behutsam einzugewöhnen (nach unserem  Eingewöhnungskonzept). Ich werde bedürfnisorientiert und individuell eingewöhnt.

    • 24 Ich entscheide wann ich sauber werden möchte

Ich gebe das Startsignal, wann es mit der Sauberkeitserziehung los gehen soll. Meine Eltern sorgen dann für ausreichend Wechselwäsche.

    • 25 Ich habe ein Recht mich auszukurieren

Auch bei Vorlage einer Gesundschreibung behalte ich mir vor, wenn es mir doch noch schlecht geht, von meinen Eltern abgeholt zu werden. Für den Besuch beim Arzt geben wir einen Krankenbogen mit, welcher vom Arzt ausgefüllt und wieder bei einer/m Erzieher/in oder der Leitung abzugeben ist.

Bitte beachten sie dazu die aktuellen Aushänge am Wochenplan bezüglich der momentanen Krankheitsbilder. Wir halten uns an die Richtlinien des Infektionsschutzgesetztes.

    • 26 Mitteilungen für Eltern

Ich habe die Möglichkeit, Mitteilungen für Eltern mitzugestalten.

    • 27 Ich habe die Möglichkeit mich bei der Vorbereitung zu  Feiern und Festen zu beteiligen
      Wünsche und Ideen werden von den Abegeordneten protokolliert und ggf. weitergeleitet.
    • 28 Ich kann jederzeit meinen Nuckel, mein Schnuffeltuch oder  mein Kuscheltier bei mir haben

Ich und meine Eltern sind verpflichtet ggf. selbst danach zu suchen.

    • 29 Ich kann mir aussuchen, von welcher Erzieherin ich gewickelt  werden möchte
    • 30 Hygiene
      • Kinder haben das Recht, für ihre eigene Körperhygiene zu sorgen. Die pädagogischen Fachkräfte behalten sich das Recht vor, die Kinder in Situationen, die eine Hygienemaßnahme erfordern, auf die Notwendigkeit hinzuweisen und sie bei Bedarf zu begleiten.
      • Kinder haben das Recht, selbst zu entscheiden, ob und wann sie zur Toilette gehen. Die pädagogischen Fachkräfte behalten sich das Recht vor, das Kind auf die Notwendigkeit hinzuweisen.
      • Kinder, die Windeln tragen, haben das Recht mitzuentscheiden, wann und von wem sie gewickelt werden.Sie geben das Startsignal, wann es mit der Sauberkeitserziehung los geht. Die pädagogischen Fachkräfte behalten sich jedoch das Recht vor, bei Notwendigkeit zum Wohle des Kindes zu handeln.

 

Religionspädagogik

In der KiTa machen die Kinder Erfahrungen von Angenommensein, Geborgenheit, Vertrauen, Dankbarkeit und Vergebung. Sie erleben jedoch auch Ausgrenzung, Streit, Neid, Traurigkeit und Einsamkeit.
Die Kinder suchen nach Deutung in Bezug auf Fragen, die sich aus ihrem Lebensumfeld ergeben, wie die Geburt eines Geschwisterkindes oder der Tod naher Angehöriger. Sie fragen nach der eigenen Identität, beispielsweise wenn sie neu sind in der KiTa oder kurz vor dem Abschied in die Schule stehen. Sie erleben sich selbst mit Stärken und Schwächen, machen Erfahrungen mit Erfolg und Misserfolg. Sie erfahren sich im Zusammenleben mit den anderen Kindern. Sie erleben die kirchlichen Festzeiten, die das Jahr gliedern.
Deshalb ergeben sich die Inhalte der religionspädagogischen Arbeit aus drei Bereichen:

Kirchliche Feste im Jahreslauf
Die Kinder sollen die kirchlichen Feste im Jahreslauf und ihre Bedeutung kennen lernen. Sie sollen in jedem Jahr Weihnachten und Ostern im Zusammenhang mit der Bedeutung dieser Feste erfahren.
Außerdem sollen sie im Laufe der Jahre die übrigen Feste, die in der KiTa begangen werden, z.B. St. Martin, Erntedank, Adventszeit, Taufe eines Kindes, Nikolaus, zusammen mit ihrer Bedeutung begegnen.

Biblische Geschichten
Wir ermöglichen den Kindern ausgewählte biblische Geschichten kennen zu lernen, an denen grundlegende Inhalte des christlichen Glaubens deutlich werden.
Wir ermöglichen neben der Weihnachts- und Ostergeschichte weitere Jesusgeschichten kennen zu lernen. Durch die jährliche Wiederholung der Jesusgeschichten in der Zeit von Weihnachten bis Ostern erfahren sie, dass die Geschichten als Lebensgeschichte Jesu zusammengehören. Die religionspädagogischen Themen finden ihren Ort:

    • im wöchentlichen Singkreis mit dem Pfarrer.
    • einmal monatlich stattfindenden Kindergottesdiensten , zu den Festen wie (z.B. Advent, Ostern, Erntedank…).finden Familiengottesdienste statt
    • einmal jährlich stattfindenden mehrtägige Angebote, z.B. Bibelwochen oder Bibeltage für Kinder.
    • Die Kinderbibelwoche ist für die zukünftigen Schulkinder verpflichtend.

Die Bibeltage für Kinder finden im Gemeindehaus statt, angeleitet werden diese vom Pfarrer. Die religionspädagogische Arbeit wird von dem zuständigen Pfarrer der Melanchthonkirchengemeinde verantwortet. Er informiert die Eltern über die religionspädagogische Arbeit. Die religionspädagogische Arbeit geschieht im Zusammenwirken mit den Mitarbeiter/Innen.

Bewegungserziehung und Körpererfahrung
Für die Kinder ist die Körperwahrnehmung z.B. über Bewegung ein grundlegender Erfahrungsbereich. Bewegung hilft bei der Überwindung von Ängsten, Hemmungen und Unsicherheiten. Bewegungserlebnisse fördern Sicherheit, Selbstvertrauen, Leistungswillen und Selbstständigkeit. Jedes Kind erprobt seine Fähigkeiten und erfährt und begreift dabei sich und seine Umwelt. Die Bewegungsfreude der Kinder soll erhalten bleiben und sich phantasievoll weiterentwickeln. So schaffen Rhythmik, Musik und Tanz eine Beziehung zwischen der Bewegungslust der Kinder, ihrer Freude an Musik und ihrem körperlichen Ausdruck.
Bewegungserziehung hat seinen Platz:

    • im Freispiel im Innen- und Außengelände
    • beim angeleiteten Turnen/ Yoga
    • Gezielter Förderung
    • in psychomotorischen Förderangeboten
    • und auf Ausflügen um neue Erfahrungsfelder zu erschließen

Kinder werden von den Erzieher/Innen in Bezug auf ihr Bewegungsverhalten beobachtet. So gewonnene Erkenntnisse beeinflussen die Gestaltung der Angebote, um die Stärken des Kindes zu fördern.

Mathematische Grunderfahrung
Der Bildungsbereich der mathematischen Grunderfahrungen umfasst in unserem Kita-Alltag folgende Dinge:

    • Erfahrungen mit Formen, Größe und Gewicht
    • Geometrische Figuren erkennen und benennen
    • Erwerbung von Zahlvorstellungen, Addition und Subtraktion, Umgang mit Tabellen
    • Erfahrungen im Messen und vergleichen, Mengenlehre
    • Erfahrungen im Umgang mit den Zeiten.

Wir beziehen die mathematische Grunderfahrung in unseren Tagesablauf mit ein. Wir zählen im Morgenkreis, messen und wiegen und befassen uns mit der Mengenlehre. Außerdem geben wir den Kindern die Möglichkeiten sich in Zeit und Raum zu orientieren, Ideen zu entwickeln und wiederkehrende Ordnungsstrukturen zu erkennen.

Sprachförderung
Die Förderung der Sprachentwicklung hat zum Ziel alle Sprachbereiche im Kindergartenalltag als Schwerpunktaufgabe zu entwickeln. Dazu gehören:

    • Sprachförderung im Alltagsgeschehen
    • Sprachförderung in Kleingruppen und in Einzelförderung
    • Zusätzliche Sprachförderung/ Schulung für MA durch das Sprachzentrum

Sprachentwicklung ist in allen Bereichen der KiTa wiederzufinden.
Im Kitaalltag achten die Erzieher/Innen auf die Lautbildung, Grammatik, Ausprägung des aktiven und passiven Wortschatzes, die allgemeine Kommunikationsfähigkeit und geben unterstützende Maßnahmen bei Redeflussstörungen.
Werden Erzieher/Innen aufmerksam auf Sprachauffälligkeiten, bieten sie den Eltern Unterstützung an und vermitteln gegebenenfalls an fachliche Hilfen.
Durch regelmäßige Büchereibesuche werden Kinder an Bücher und Geschichten herangeführt.
Durch Vorlesen, Nacherzählen und Ergänzungen von Geschichten wird die Sprache der Kinder gefördert.

Beobachtung und Dokumentation

Um uns ein bewusstes Bild des einzelnen Kindes machen zu können, beobachten und dokumentieren wir regelmäßig. Bei der Beobachtung geht es uns zum einen um die allgemeine Entwicklung:

    •  Motorik
    •  Kognition
    •  Emotion
    •  Sprache

Zum anderen um die Bildung von:

    •  Interessen
    •  Themen
    •  Stärken
    •  Kompetenzen
    •  Lernmethode

Die Auswertung der Dokumentation dient dann zur Vorlage für den Austausch mit den Eltern im Elterngespräch, dabei schauen wir auf die Entwicklungsschritte des Kindes, z.B. welche Stärken, welche Fähigkeiten hat es? Das Beobachtungsziel besteht darin, die aktuelle Interessen- und Bedürfnislage des Einzelnen und der Gruppe zu erfassen und in Projekten aufzugreifen. Durch gezieltes Beobachten ist es möglich, zu sehen, was braucht das Kind, wofür interessiert es sich, wie können wir es in seinem Lernprozess mit Angebotenfördern.

Allgemeine Dokumentationen
Größere Dokumentationen befinden sich in der Halle. Einen kleinen Einblick bieten die „News der Woche“, auf der Website zu lesen.
Wir besitzen einen Fotoapparat und nutzen diesen, um die Kinder in verschiedenen Situationen zu beobachten und Entwicklungsschritte zu fotografieren.

Die  Bezugserzieherin

Die Bezugserzieherin führt Aufnahmegespräche, Entwicklungsgespräche und steht Ihnen als Kontaktperson während der Kindergartenzeit zur Verfügung. Allgemeine Informationen geben alle Mitarbeiterinnen weiter, speziellere Informationen oder Fragen über Ihr Kind beantwortet die Bezugserzieherin. Bei Fragen oder Problemen bitten wir darum, dass sich die Eltern an die entsprechende Bezugserzieherin wenden. Für kurze Mitteilungen steht natürlich jede pädagogische Fachkraft zur Verfügung.

Alle pädagogischen Fachkräfte in den verschiedenen Funktionsräumen stehen mit den Kindern in Kontakt, sie erleben die Kinder in unterschiedlichen Situationen und Räumen. Wichtige Beobachtungen, Ereignisse und Gegebenheiten geben die pädagogischen Fachkräfte an die zuständige Bezugserzieherin weiter. Diese sammelt alle Informationen, fasst sie zusammen und gibt diese an die Eltern weiter.

Natur- und Umwelterfahrung
Unser Außengelände, insbesondere die Wiese bietet den Kindern viele Möglichkeiten, Erfahrungen zu sammeln. Neben den Spielmöglichkeiten auf dem Rasen und den Klettergeräten können sich die Kinder in den Büschen verstecken.
Sie erfahren in der Veränderung der Gewächse durch neue Triebe, schnelles Wachstum, Blühphasen und fallendes Laub den jahreszeitlichen Wandel.
An unserem Blumenbeet mit Blühpflanzen und an den Äpfelbäumen können die Kinder die Wachstums- und Reifezeit beobachten und auch ernten.
Barfuß- Laufen sensibilisiert die Kinder, unterschiedliche Materialien wie z.B. Rasen, feste Erde, Gehwegplatten oder Sand zu erfassen. Im Winter spielen die Kinder im Schnee und lernen die Konsistenz von Schnee und Eis kennen und experimentieren damit.
In Ausflügen auf Spielplätze, in den Südpark, in den Spandauer Forst oder in die Stadt geben wir den Kindern die Möglichkeit, ihre Umwelt und ihre Umgebung bewusst wahrzunehmen. Die Kinder sammeln hierbei Erfahrungen, die sie in ihre Lebenswelt einbinden. Einmal im Jahr findet eine Waldwoche für alle Kinder statt. Diese ist verpflichtend für alle Kinder.
Im Rahmen unserer Möglichkeiten bieten wir jährlich eine fünftägige Kinderreise für die älteren Kinder an.

Verkehrserziehung
Um sich im Straßenverkehr zurechtzufinden sind Vorerfahrungen notwendig. Dazu zählen: den eigenen Körper zu beherrschen, stehen bleiben können, Farben erkennen und unterscheiden können, Geräusche und Töne wahrnehmen und identifizieren können, sowie Entfernungen und Geschwindigkeiten einschätzen können.
Im Rahmen der täglichen Alltagssituation bei Ausflügen erlernen die Kinder sich im Straßenverkehr angemessen zu verhalten.

Gesellschaftliche Werteerziehung
Unsere Werteorientierung:
Als Teil des diakonischen Auftrags der Kirche auf Gemeindeebene soll die Kindergartenarbeit uneigennützig zur Verbesserung der Lebensmöglichkeiten von Kindern aus allen Schichten, Religionen und Nationalitäten beitragen. Die Arbeit zielt darauf ab, dass das einzelne Kind persönliche Zuwendung erfährt und individuell gefördert wird. Ebenso werden den Kindern Erfahrungen in folgenden Punkten ermöglicht:
• Wertschätzung des einzelnen unabhängig von seiner Leistungsfähigkeit
• Achtung der Persönlichkeit und der Würde durch Erwachsene und Kinder
• Wertschätzung von Gemeinschaft
• Integration in soziale Gruppen
• demokratisches Zusammenleben/ Kinderverfassung
• Bestärkung einer positiven Lebenseinstellung
Das heißt:
Es ist wichtig, das Selbstbewusstsein, das Selbstwertgefühl und die Fähigkeit zu gesunder Selbst- und Fremdkritik zu entwickeln und zu fördern, phantasievolles und kreatives Denken und Handeln zu unterstützen.
Im täglichen Leben treten wir ständig in Beziehung mit anderen Menschen. Wir erfahren Gemeinschaft, in der wir Kommunikation, Konflikte, Freude und Solidarität erleben. Von uns wird Sozialverhalten gefordert, d.h. wie bringe ich mich ein, wie reagiere ich auf andere, wie gehen wir miteinander um. Im Zusammenleben lernen wir mit- und voneinander. Hier haben Neugier, Experimentierfreude und Ausprobieren ihren Platz. In der Praxis heißt das, Körper, Geist und Seele in gleichem Maße anzusprechen.

Emotionale und soziale Kompetenz
Zu den Entwicklungsaufgaben von Kindern gehört die Entwicklung der emotionalen und sozialen Kompetenz.
Die Erlangung emotionaler und sozialer Kompetenz ist die Grundvoraussetzung für die erfolgreiche Lebensgestaltung.
Die fundamentale Querschnittsaufgabe der Entwicklung von emotionaler und sozialer Kompetenz findet sich in allen Bereichen des KiTa Alltags wieder und liegt einer ganzheitlichen Betrachtung der Entwicklung des Kindes zu Grunde.
Die Kinder unserer KiTa erlernen altersspezifisch emotionale und soziale Fähigkeiten. Dazu gehören:

    • sich seiner eigenen Gefühle bewusst sein
    • eigene Gefühle mimisch und sprachlich ausdrücken können
    • vertrauensvolle Beziehungen zu den Erzieher/innen aufbauen
    • andere Kinder wahrnehmen
    • verschiedene Gefühlszustände erkennen, benennen und voneinander unterscheiden (Emotionswissen und Emotionsverständnis)
    • mit negativen Gefühlen umgehen können
    • Aufbau eines Selbstwertgefühls
    • Entwicklung von Selbstständigkeit und Eigenverantwortung
    • Freundschaften aufbauen, erhalten und beenden
    • über Gefühle reden können
    • das innere Erleben und den äußeren Ausdruck von einander unterscheiden können
    • den Ausdruck negativer Gefühle kontrollieren können
    • Kompromissfähigkeit
    • das Regel- und Wertesystem verstehen und beachten

Die emotionalen und sozialen Fähigkeiten von Kindern entwickeln und erweitern sich. Je nach Entwicklungsstand können einige Fähigkeiten ausgeprägter sein, während in anderen Bereichen noch emotionale und soziale Kompetenzen (z.B. Frustrationstoleranz, Selbstwahrnehmung etc.) gestärkt werden müssen.

Der Aufbau von vertrauensvollen Beziehungen zu Erzieherinnen und anderen Kindern ist wichtig für das Selbstverständnis und die Selbstentwicklung und vermittelt Sicherheit und Geborgenheit. Der vertrauensvolle Beziehungsaufbau ist die erste Grundlage, um sich in der KiTa wohl zu fühlen und ist Bestandteil der Eingewöhnungsphase.

Feinmotorik
Unter dem Begriff Feinmotorik, auch Handmotorik genannt, fallen die Bewegungen, die nur mit der Hand, bzw. mit den Fingern ausgeführt werden. Ist ein Kind in der Lage die einzelnen Finger isoliert zu benutzen, so verfügt es über eine gute Feinmotorik. Damit das Kind eine gute Feinmotorik entwickeln kann, schaffen wir Situationen im KiTa Alltag, um sie zu üben.

Gestalterisch-Kreativer Bereich
Der gestalterisch-kreative Bereich ist Schwerpunkt in vielen Angeboten.
Kinder lernen altersentsprechend den Umgang mit Stiften und Pinsel, sowie die Farben kennen.
Erste Bilder, so genannte „Kritzelbilder“ sind wichtig für die Entwicklung der Kinder. Hier kann es sich erproben und Selbstsicherheit entwickeln.
Es ist uns wichtig, dass die Kinder ohne Hilfestellung malen, schneiden, werken, da sie hierdurch Zutrauen in ihre Handlungen aufbauen und Erfolgserlebnisse erfahren.
Durch verschiedene Techniken, wie z.B. Papierreißen, Prickeln, Schneiden, Kleben, Färben etc. entstehen verschiedene Anforderungen in der Kreativität, Feinmotorik und Grobmotorik. So sind z.B. Fingerabdrücke nicht nur im Sinne der Entwicklung von Feinmotorik von Bedeutung, sondern beinhaltet wichtige Impulse für das Kind in seiner Körperwahrnehmung.
Je mehr ein Kind Materialien und Techniken erfahren konnte, umso vielfältiger können kreative Ausdrucksformen des Kindes in Rollenspielen sich wieder finden.
Um kreative Ausdrucksformen ausleben zu können, sind entsprechende Freiräume notwendig. Hier bietet das Freispiel, als zum Teil unbeobachteter Raum, die Möglichkeit in Rollen zu schlüpfen, neue Rollen auszuprobieren, bekannte Rollen weiter auszubauen.

Die KiTa bietet vielerlei Anreize kreativer Ausdrucksformen. Zum Beispiel Puppenecke, Verkleidungsmaterialien, Stoffe, verschiedene Materialienarten wie Papier, Korken, Federn, etc.
Eine reizvolle Spiele-, Werk- und Materiallandschaft regt die Phantasie der Kinder an und fördert diese. Alle Materialien sind mit Piktogrammen gekennzeichnet.

Unsere Ziele im gestalterischen und kreativen Bereich sind:
• Materialien erfahren und Techniken kennen lernen
• Kreative Ausdrucksformen erlernen und erproben
• Phantasie fördern
• Gefühle zeigen können, eigene Gefühle beurteilen lernen und Gefühle anderer wahrnehmen
• Taktile und visuelle Wahrnehmung fördern
• Farben kennen und benennen können
Einen weiteren Schwerpunkt hier in unserer Arbeit, ist das Forschen und Experimentieren mit Kindern. Zwei Erzieherinnen in unserem Haus haben sich über einen längeren Zeitraum zu diesem Thema schulen lassen.
Wir nehmen an der Initiative “Haus der kleinen Forscher“ teil und dürfen uns seit Sommer 2010    HAUS  DER KLEINEN FORSCHER  nennen. Wir besitzen eine Forscherecke, in welcher die Kinder jederzeit die Möglichkeit haben sich experimentell auszuprobieren. Zusätzlich findet einmal jährlich ein großer Forschungstag für alle Kinder und interessierte Familienmitglieder statt. Die Kinder erhalten dann auch ihr eigenes FORSCHERDIPLOM.

Tagesablauf
7.00Uhr  Frühdienstbetreuung durch eine Erzieherin.
( möglichst keine Wechseldienste)
8.00Uhr- 8.30Uhr: kostenpflichtiges Frühstück
8.45Uhr: Kneipp-Zeit und sportl. Betätigung
9.00-9.30Uhr: verbindlicher Morgenkreis
9.30Uhr-11.30Uhr: Angebote nach dem Berliner Bildungs Programm
11.30Uhr-12.30 Uhr: Mittagessen
12.30Uhr-14.30Uhr: Freiluftschlafen und Angebote nach dem Berliner Bildungsprogramm,

15.00Uhr- 16.00Uhr: gemeinsamer Spätdienst

Integration
Für unsere Einrichtung ist die Betreuung von Kindern mit Beeinträchtigung zu einem wichtigen Grundsatz der pädagogischen Arbeit geworden. Wir sehen die tägl. Arbeit als gegenseitige Bereicherung an. Es gehört zu unserem Aufgaben die Kinder in ihrem Selbstbild zu stärken und zu fördern. Bei uns im Team arbeiten Integrationskräfte mit, die sich zusätzlich um die Bedürfnisse der Kinder kümmern. Sie helfen den Kindern dabei, Vertrauen in die eigenen Fähigkeiten/Bedürfnisse zu entwickeln. Sich einer Gruppe zugehörig zu fühlen, sich zu verständigen, eine eigene Meinung zu bilden und andere Meinungen zu akzeptieren, Konflikte auszuhalten und auszuhandeln und sie in ihren Handlungskompetenzen zu stärken.
Es gehört zu einem wichtigen Bestandteil der pädagogischen Arbeit, diese Kinder in der Gruppe/Gemeinschaft zu integrieren. In der Kleingruppenarbeit und Einzelsituationen finden sie Unterstützung und Förderung, um ihre Beeinträchtigungen zu verringern und aufzuholen.
Wir betreuen Kinder mit den Zuordnungen nach: §§ 53, 54 SGB VIII bzw. § 35 SGB VIII, sowie nach § 4 Abs. 7 VOKitaFöG und § 16 VOKitaFöG.

Kinderschutz
Wir als Einrichtung fühlen uns dem gesetzlichen Kinderschutz verpflichtet. Laut § 1631 Abs. 2 BGB haben Kinder ein Recht auf eine gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und anderer entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig.
Wir sind gesetzlich verpflichtet, bei Kinderschutzfällen zu handeln. Alle Mitarbeiter sind über den Verfahrensablauf geschult worden und diskutieren die Gefahrenseinschätzung gemeinsam im Team und mit der Kitaleitung.

Unser tägliches Handeln erfüllt die Kriterien für Kinderschutz innerhalb der Einrichtung.
So wird kein Kind:
– zum Essen/ Schlafen gezwungen
– ungeschützt Fremden ausgesetzt
– beschimpft und verbale Androhung von Strafen
– nicht Wertgeschätzt
– geküsst
– Angst gemacht
– bloßgestellt oder herabgewürdigt, auch innerhalb der Gruppe
– keine Hilfestellung angeboten

Wir beachten den aktiven Schutz der Kinder innerhalb der Einrichtungen, in der Erziehungspartnerschaft mit den Eltern und im regionalen Netzwerk.

Alle Mitarbeitenden sind aufgrund ihrer Garantenstellung zum Kinderschutz verpflichtet und werden im Auftrag des Trägers jährlich von unserer “insoweit erfahrenen Fachkraft“ (ISOFA)  geschult. Sie verfügen über ein erweitertes Führungszeugnis, das beim Träger hinterlegt ist.

Fehlt ein Kind länger als 10 Tage unentschuldigt, kommen wir unserer Verpflichtung nach, dies dem Jugendamt zu melden.

Wir achten die kindliche Sexualität und gehen sorgsam mit ihr um. Dazu beachten wir die Intimsphäre der Kinder und schützen sie vor sexuellem Missbrauch durch Erwachsene oder andere Kinder.

Durch den engen Kontakt zu den Eltern und Kindern nehmen wir aber auch wahr, ob und wenn wir uns Sorgen um das Kind in seiner häuslichen Umgebung machen müssen und sprechen diese an.

Bei aufkommenden Verdachtsfällen jeglicher Art ziehen wir zunächst unsere pädagogische Fachberatung im Kirchenkreis sowie bei anhaltenden Sorgen unsere ISOFA hinzu. Bei bestehendem Verdacht informieren wir den Träger (ohne Namensnennung). Darüber hinaus arbeiten wir in begründeten Fällen auch mit Fachkräften des örtlichen Jugendamtes o.a. Beratungsstellen zusammen.
Alle Anhaltspunkte und Handlungsschritte sowie Informationen dazu werden dokumentiert im „Berlineinheitlichen Meldebogen“ und  ggf. ergänzt durch Fotos.

Im Alltag erleben uns die Kinder als verlässliche Ansprechpartnerinnen für ihre Bedürfnisse. Wir sind achtsam für die verbalen und nonverbalen Signale des einzelnen Kindes und achten auf sein körperliches Wohlbefinden. Z.B. können sie sich bei Bedarf in kuschelige Ecken zurückziehen, ruhen oder sich ruhig beschäftigen.

Im Tagesablauf werden die Kinder ermutigt, sich an allen Aufgaben und Verrichtungen zu beteiligen und eigene Wünsche einzubringen,  z.B. wird der Tag im Morgenkreis gemeinsam geplant, Aushandlungsprozesse innerhalb der Gruppe werden angeregt und unterstützt.  In Projekten und bei Festplanungen richten wir uns nach den Interessen und Wünschen der Kinder.
Wir achten darauf, ob Kinder sich nicht wahrgenommen fühlen und ermutigen sie, ihre Wünsche oder ihren Ärger zu artikulieren.

Beim Spiel untereinander sowie im Garten und ggf. beim Wickeln akzeptieren wir die Grenzen und Intimsphäre der Kinder.  Eine ganzheitliche, sexualfreundliche Erziehung in der Kita ermöglicht Kindern eine positive körperliche und psychische Entwicklung. In diesem Sinne geförderte und gestärkte Kinder sind besser vor sexualisierter Gewalt geschützt. Wir unterstützen die Kinder darin, „nein“ zu sagen und sich Hilfe zu holen, wenn andere Kinder oder Erwachsene ihnen zu nahe treten.  Wir greifen ein, wenn wir verbale oder psychische Übergriffe durch Kinder oder Erwachsene beobachten.

Ablauf eines  Kinderschutzverfahrens

Bei grenzverletzenden Vorfällen wird nach einem gesetzlich vorgeschriebenen Verfahren agiert:

Verfahrensanweisung Kinderschutz 1docx

Kindliche Sexualität

Sexualpaedagogisches-Schutzkonzept

Eltern
Eltern einerseits und Erzieherinnen und Erzieher andererseits sind Partner in der Erziehungs- und Bildungsarbeit mit dem Kind.
In der KiTa werden deshalb die Eltern in die Arbeit mit dem Kind eingebunden,
tauschen Eltern und Erzieherinnen und Erzieher deshalb Erfahrungen miteinander aus,
versuchen wir Elternsichtweisen weit möglichst in unsere pädagogische Arbeit zu berücksichtigen
Die Arbeit der KiTa soll den Eltern transparent sein. Alle Eltern sind gleich wichtig.

Elterngespräche
In der KiTa werden Elterngespräche mindestens einmal jährlich geführt. Ein weiteres Gespräch kann bei Bedarf vereinbart werden.
An Elterngesprächen können beide Elternteile teilnehmen. Erziehungsberechtigte entscheiden über die Teilnahme weiterer Personen in Absprache mit der KiTa.
Elterngespräche führen je nach Verabredungen ein oder zwei Erzieher/Innen.
Entwicklungsbögen sowie die Portfoliobücher werden bei Elterngesprächen eingesetzt.
Tür- und Angelgespräche führen die Erzieher/Innen in der Bring- und Abholzeit. Diese Kurzgespräche dienen dem gegenseitigen Wahrnehmen und dem Austausch wichtiger Informationen zum Tagesverlauf.
Im Rahmen des Austauschs können Eltern die fachliche Kompetenz der Erzieher/Innen und der Leitung in Erziehungsfragen in Anspruch nehmen. Bei Bedarf geben die Mitarbeiter/Innen Hinweise und Anregungen zu professioneller Beratung und Therapie.
Wir legen Wert auf eine partnerschaftliche Zusammenarbeit, deshalb nehmen Erzieher/Innen und Leitung Anregungen und Kritik und Lob ernst und nutzen sie für die Entwicklung der Arbeit.

         Beschwerdemanagement

Egal was es ist – Lob, Kritik, Herzensangelegenheit, Ärger, Unmut, Ideen, Verbesserungsvorschläge – Rückmeldungen von Kindern und Eltern bieten die Möglichkeit zur Weiterentwicklung unseres pädagogischen Handelns und sind deshalb in unserer Kita ausdrücklich erwünscht. Der Umgang mit Rückmeldungen seitens der pädagogischen Fachkräfte ist immer sachlich und freundlich.

          Rückmeldungen und Bedürfnisse der Kinder

In unserer Kita ist es erwünscht, dass sich alle Kinder, ihrer Entwicklung entsprechend, über ihre Lebenswelt äußern und uns Wünsche, Sorgen und Beschwerden mitteilen. Die Äußerungen der Kinder erfolgen sowohl verbal als auch nonverbal, z.B. durch Mimik, Gestik und Lautieren.Wir bieten ihnen den Raum ihre Bedürfnisse auf vielfältige Art und Weise zu äußern. Dieses kann im Morgenkreis, in Spielsituationen, im Garten oder in jeder anderen Situation geschehen. Jede pädagogische Fachkraft nimmt die Äußerungen der Kinder entgegen, wann immer ein Kind das Bedürfnis hat, sich mitzuteilen.

Beschwerden von Kindern werden in unterschiedlichen Formen bearbeitet:

    • Mit Kind und Erzieher/in oder Leitung
    • Mit allen Kindern (Morgenkreis)
    • Gruppenerzieher/innen untereinander
    • Gesamtteam (Dienstbesprechung)

Beschwerden bezüglich des Verhaltens anderer Kinder werden in der Regel in der konkreten Situation bearbeitet. Dabei nimmt die Fachkraft die Rolle eines Moderators/einer Moderatorin ein, der/die den Kindern bei der Lösungsfindung helfend zur Seite steht.

Der tägliche Morgenkreis gibt Raum für Gespräche über Gefühle, Sorgen, Freuden u.v.m. Kinder, die sich in diesem Rahmen nicht äußern möchten, können sich jederzeit an eine/n Erzieher/in oder die Kitaleiterin wenden.

Beschwerden hinsichtlich der Regeln der Einrichtung oder der Rechte der Kinder werden immer im Gesamtteam (Dienstbesprechung), ggf. auch unter Einbeziehung von Eltern und Träger, besprochen. Die Kinder erhalten in jedem Fall eine Rückmeldung/Feedback. Diese Beschwerden werden in jedem Fall schriftlich festgehalten und im Beschwerdeordner im Leitungsbüro gesammelt. Für alle weiteren Formen von Beschwerden werden unterschiedliche Dokumentationsformen genutzt.

Rückmeldungen und Beschwerden von Eltern

Wir sehen in unserer Einrichtung Rückmeldungen oder Beschwerden als ein Kommunikationsangebot, welches verhindern soll, dass Probleme groß werden. Eltern sollen in unserer Kita die Möglichkeit haben ihre Belange jederzeit äußern zu können. Ferner ist es uns wichtig, dass sie Vertrauen in die weitere Zusammenarbeit entwickeln, indem sie sich mit ihren Anliegen ernst genommen fühlen und ein respektvoller Umgang zwischen pädagogischen Fachkräften und Eltern herrscht. So werden Eltern in Elterngesprächen, Elternbriefen und auf Elternabenden informiert, dass ihre Anliegen willkommen sind und wie wir innerhalb der Kita damit umgehen.

Mögliche Rückmeldungen von Eltern/Sorgeberechtigten können Lob, Kritik, Nachfragen, Unklarheiten oder Beschwerden sein. Häufig erfolgen diese in mündlicher Form beim Bringen oder Abholen der Kinder.

Um die Rückmeldungen für die Weiterentwicklung der Einrichtung nutzbar zu machen, werden diese schriftlich festgehalten (Rückmeldeformular) und innerhalb des Teams besprochen. Zuständig für die Weitergabe der Rückmeldung ist diejenige pädagogische Fachkraft, bei der sie entweder mündlich vorgetragen oder in Form des Rückmeldeformulars abgegeben wurde.

Mündliche Rückmeldungen hört sich die pädagogische Fachkraft ruhig und sachlich an und stellt gegebenenfalls Fragen, um den Sachverhalt möglichst genau zu erfassen (aktives Zuhören). Ist der Zeitpunkt für die Rückmeldung aufgrund der Tagesplanung gerade ungünstig, wird gemeinsam ein neuer Termin für das Gespräch verabredet.

Durch eine zugewandte Haltung der pädagogischen Fachkraft wird dem Gegenüber (Eltern/Sorgeberechtigte) gezeigt, dass es mit seinen Anliegen gehört und ernst genommen wird. Die Rückmeldung wird ggf. von der entsprechenden Mitarbeiterin/dem entsprechenden Mitarbeiter mit Hilfe des Rückmeldeformulars verschriftlicht und falls erforderlich zeitnah im Team und/oder mit der Leitung besprochen, um den weiteren Verlauf zu klären. Ausgefüllte Formulare werden bei der Leitung abgegeben. Die Kita-Leitung entscheidet dann bei Beschwerden und konstruktiver Kritik über das weitere Vorgehen und die Bearbeitung.

Abschließend werden die Eltern über die Auswertung ihrer Kritik von der Leitung oder einer pädagogischen Fachkraft informiert. Nach einer individuell festgelegten Zeit wird geprüft, ob die Korrekturmaßnahme erfolgreich umgesetzt wurde. Sollte dies nicht der Fall sein, wird der Kritikpunkt erneut bearbeitet. Alle Rückmeldungen werden in einem Ordner im Büro der Kitaleitung gesammelt.

Schriftliche Rückmeldungen ohne persönliches Gespräch können bei allen Kitamitarbeiter/innen oder der Leitung abgegeben werden oder in den dafür vorgesehenen Briefkasten gelegt und werden ähnlich dem Verfahren der mündlichen Rückmeldungen bearbeitet. Damit die Rückmeldungen möglichst effektiv und zielgerichtet bearbeitet werden können, ist es wichtig, dass diese nicht anonym gegeben werden. Durch Namensnennung wird eine unmittelbare Reaktion ermöglicht, ebenso wie Nachfragen und Verbesserungen. Natürlich können Rückmeldungen aber auch über die Elternvertreter/innen erfolgen. Die Anonymität   der Eltern wird dann gewahrt. Rückmeldeformulare für die Eltern liegen im Anwesenheitsordener  aus.

Grundsätzlich erfolgt ein sensibler Umgang mit jeglicher Art von Beschwerden. Es wird transparent gemacht wer in die Bearbeitung einbezogen wird und es werden die jeweiligen Schritte aufgeführt. Hierbei wird der Personenkreis so klein wie möglich, jedoch so groß wie nötig gehalten.

Elterninformationen

Website
Wochenplan in der Halle / Krippentür
In der Vorhalle haben die Eltern die Möglichkeit, eigene Informationen anzubringen.

Jahresplanung und Schließtage
Vor der Weihnachtsschließung wird die Jahresplanung des kommenden Jahres ausgehangen.
Die Notbetreuungsplätze werden im März für das laufende Kitajahr bei
Frau Cramer schriftlich  beantragt.

Infomaterial bei Vertragsabschluss
Vor dem Vertagsabschluss erhalten die Eltern unsere Kinderverfassung und das Vereinbarungkonzept, welches sie vor Vertragsabschluss unterzeichen und somit den geltenden Grundsätzen der Einrichtung zustimmen.
Das Berliner Bildungsprogramm wird ebenfalls bei Vertragsabschluss ausgehändigt.

Elterninteresse und Elternbeteiligung
Neben dem Elterninteresse an einer guten Betreuung der Kinder zeigt sich bei einem vergleichsweise großen Anteil der Eltern der Wille selbst mitzuwirken. Wir bieten deshalb den Eltern die Möglichkeit unterstützend mitzuarbeiten (z.B. Ausflugsbegleitung, Forschertag, etc.)
Ihr Engagement bereichert die Arbeit in der KiTa und ist deshalb willkommen.
Die Elternvertretersitzungen ermöglicht ein Austausch, über unterschiedliche Anliegen die der Kita betreffend sind.
Der Kitaausschuß setzt sich aus folgenden Personen zusammen: Vertreter der KiTa und des Trägers, sowie Elternvertreter.
Die Elternvertretermitglieder begleiten die laufende Arbeit der Erzieher/Innen und tragen durch Eigeninitiativen zum Gelingen der organisatorischen Arbeit bei.
Gesetzliche Grundlagen
Als gesetzliche Grundlagen dient das Kindertagestättengesetz (KiTaG), besonders folgende Abschnitte:
• §3; „Mitwirkung der Eltern“, beschrieben im Ersten Abschnitt „Allgemeine Bestimmungen“ (KiTaG, S.10),
• §4; „Öffnungszeiten“, (KiTaG, S.10)
• die „Elternausschuss-Verordnung“ vom 16. Juli 1991(GVBI. 311) (KiTaG, S. 24 ff)

Aufgaben der KiTa-Mitarbeiter/Innen
Die Verantwortung für den laufenden Betrieb der KiTa liegt bei den Mitarbeiter/Innen. Dazu gehören die KiTa-Leitung, die pädagogischen Fachkräfte in den Gruppen, Praktikant/Innen und Wirtschaftskräfte. Jede(r) Mitarbeiter/In hat klar definierte Aufgabenbereiche und Kompetenzen.
Die pädagogischen Fachkräfte bilden das KiTa-Team. Zu ihren Aufgaben gehören die pädagogische Arbeit, deren Reflexion, die Elternarbeit sowie administrative, pflegerische und hauswirtschaftliche Tätigkeiten. Mit der Wahrnehmung besonderer Aufgaben des Teams in der Gemeinde (KiBiWo) und nach außen (siehe „Kontakte und Kooperationen“) werden einzelne Mitarbeiter/Innen beauftragt. Das Nähere regelt ein Dienstplan.
Der Planung und Reflexion der Arbeit und der konzeptionellen Weiterentwicklung dienen:
• Wöchentlich stattfindende Teamberatung
• die Mitarbeiter/Innenberatung durch die Leitung,
• mindestens einmal jährlich stattfindende persönliche Feedback-Gespräche einzeln mit der Leitung und auf Wunsch Feedback-Gespräche im Team,
• bei Bedarf Supervision,
• eine jährliche fünftägige Fortbildung, sowie die persönliche Fortbildung der Mitarbeiter/Innen.

Kontakte und Kooperationen
„Die KiTa pflegt Kontakte zu anderen Institutionen, zur Zeit über das Leiter/Innentreffen und die KiTa-AG, zu evangelischen Kindertagesstätten, zu den Grundschulen und der Stadtteil-AG im Stadtteil Wilhelmstadt, zu Erziehungsberatungsstellen, zum Jugendamt und zum Sozialamt. Diese Zusammenarbeit ermöglicht neue Anregungen, Erfahrungsaustausch, eine Bedarfsanalyse und dadurch die Anpassung der Angebote an den tatsächlichen Bedarf.
Im Rahmen der Zusammenarbeit mit der GEMEINDE finden Übergabegespräche zwischen der Leiterin der Melanchthonkrippe (eröffnet seit 01.09.2011) und den Mitarbeiter/Innen der KiTa statt.

Beziehungen zwischen Gemeinde und KiTa-Mitarbeiter/Innen
Die Mitarbeiter/Innen in der KiTa müssen nicht Mitglied der Melanchthonkirchengemeinde sein, sie tragen jedoch die Ziele der Gemeinde in der KiTa-Arbeit mit und setzen sich mit dem Anliegen und den Zielen der Gemeinde insgesamt auseinander.
Die Arbeit soll so gestaltet werden, dass die Mitarbeiter/Innen sich in ihrer Persönlichkeit angenommen wissen und weiterentwickeln können und dass ihre persönlichen Fähigkeiten in der KiTa-Arbeit zur Geltung kommen können. Deshalb befürwortet der Träger, dass die Team-Mitglieder den Fortbildungsanspruch in vollem Umfang nutzen.
Die Aufgaben des Trägers in der Einrichtung werden vom Kirchenvorstand, durch von ihm beauftragte Einzelpersonen und Ausschüsse wahrgenommen. Regelmäßige Gespräche zwischen dem Pfarrer und der KiTa-Beauftragten sowie der KiTa-Leitung sorgen für kontinuierlichen Kontakt. Vierzehntäglich findet eine Dienstbesprechung mit hauptamtlichen und den ehrenamtlichen Mitarbeiter/Innen der Melanchthonkirchengemeinde statt. Bei grundsätzlichem Regelungsbedarf trifft sich der KiTa-Ausschuß mit allen Verantwortlichen.

Rechtliche Grundlagen
Die gesamte Arbeit in der KiTa richtet sich nach den gültigen Leitlinien für die Arbeit in den Evangelischen Kindergärten im Bereich der Evangelischen Kirche der Schlesischen Oberlausitz, der Kirchlichen Dienstordnung und – soweit es die Tätigkeit freier Träger regelt – dem Kindertagesstättengesetz des Landes Berlin. Dort sind u.a. die Finanzierung der KiTa, der Personalschlüssel, die räumliche Ausstattung, die Elternmitwirkung und die Höhe der Elternbeiträge festgelegt. Im Umgang mit Nahrungsmitteln muss die Lebensmittelhygieneverordnung eingehalten werden.

Schluss
Diese Konzeption ist erstmals im Jahr 2009 in Zusammenarbeit von Mitarbeiter/Innen und Trägervertreter/Innen unter Anhörung des Elternausschusses erarbeitet und vom Träger genehmigt worden. Sie soll auch in Zukunft regelmäßig überprüft und bei Bedarf aktualisiert werden. Die aktuelle Fassung stammt vom Januar 2017.
Im Zusammenhang mit der Bewerbung neuer Mitarbeiter/Innen und bei der Aufnahme neuer Kinder bildet die Konzeption eine Gesprächsgrundlage.